Die rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen dem Bund für Umwelt und Naturschutz Landesverband Schleswig-Holstein (BUND-SH) und der Stadt Flensburg bezüglich des geplanten Hotelneubaus am Bahnhof gehen in eine neue Runde: In einem anwaltlichen Schreiben an die Flensburger Oberbürgermeisterin Simone Lange und die Immobilien-Investoren Ralf Hansen und Jan Duschkewitz weist der BUND darauf hin, dass die Erteilung der Baugenehmigung für das Bahnhofshotel und die damit verbundene Fällung der Bäume nicht rechtmäßig erfolgte.

In mehreren Pressemeldungen wurde seitens der Stadt und der Investoren betont, dass alle Genehmigungen zur Fällung der Bäume vorlagen. „Es mag ja sein, dass die Investoren die Genehmigungen von der Stadt erhalten haben, die Frage ist aber, ob diese rechtmäßig waren?“ hinterfragt Carl-Heinz Christiansen vom BUND-Landesvorstand die Situation. Der BUND-SH hat im November gegen die Waldumwandlungsgenehmigung Widerspruch eingelegt. Da sich die Umwandlungsgenehmigung aber auch auf das Hotel bezieht und der Widerspruch noch nicht entschieden wurde, besteht seine aufschiebende Wirkung fort. „Die Zitate in der Presse von Vertretern der Stadt erwecken den Eindruck, dass dies nicht überall präsent ist“, so heißt es im Anwaltsschreiben. Weiter wird dort ausgeführt, „(…) dass die Waldfläche erst unmittelbar vor der Verwirklichung der anderen Nutzung abgeholzt und gerodet werden darf. Dies setzt voraus, dass eine rechtskräftige Baugenehmigung für die beiden Bauvorhaben (also Hotel und Parkhaus) vorliegt. Eine Baugenehmigung liegt bisher jedoch nur für das Hotel vor. Sie ist zudem nicht rechtskräftig.“

„Wir erkennen seitens der Stadt eine unangebrachte Verzögerungs- und Verhinderungstaktik“, so der BUND-Landesgeschäftsführer Ole Eggers, „denn die Unterlagen zur Baugenehmigung wurden unserem Anwaltsbüro erst nach mehrmaliger Aufforderung und dann unvollständig übermittelt“. So wurde erst nach Herausgabe der Baugenehmigung ersichtlich, dass die Vorlage eines Gutachtens zum Nachweis des Erhalts einer Quelle und der Hangfestigkeit gefordert wird. Dieses hydrogeologische Gutachten soll laut der Investoren erst jetzt in Auftrag gegeben werden. „Da durch das Abholzen der Bäume bereits Tatsachen geschaffen wurden, gehen sie wohl von einem für sie positiven Ergebnis des Gutachtens aus. Das Gutachten erhält dadurch bereits jetzt den Beigeschmack eines Gefälligkeitsgutachtens,“ stellt Christiansen fest. Auch das Fällen der sogenannten Habitatbäume Ende Februar zum Schutz der Fledermäuse erfolgte unrechtmäßig. Denn gemäß artenschutzrechtlicher Auflage hätten vor deren Fällung Ersatzquartiere geschaffen werden müssen, was nicht geschehen ist. Eine Ausnahmegenehmigung zur Fällung durch die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Flensburg hätte also nicht erteilt werden dürfen.

Trotz naturrechtlichem Schutz dem Erdboden gleichgemacht: Ehemaliges Quellgebiet und Feuchtbiotop im Bahnhofswald – Die Stadt Flensburg bestritt die Existenz einer Quelle und berief sich auf eigene Gutachten. Das sah das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) vollkommen anders und stellte das Quellgebiet am 5. August 2020 unter gesetzlichen Biotopschutz. – Foto: Dr. Helmreich Eberlein, Anfang Mai 2020