Ein Brief von Helmreich Eberlein an die Fachbereichsleiterin Stadtentwicklung und Klimaschutz der Stadt Flenbsurg
Flensburg, den 27.2.2022

Sehr geehrte Frau Takla-Zehrfeld,

als ich die am vergangenen Donnerstag in der Ratsversammlung ohne Gegenstimme verabschiedeten „Leitlinien für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung in Flensburg“ las, habe ich mir ungläubig die Augen gerieben. Was für ein radikales Umdenken! Ich kann Sie und uns als Stadtbevölkerung nur beglückwünschen zu dieser neuen Herangehensweise und bin sehr gespannt auf die Umsetzung in der praktischen Politik und Stadtplanung.

Ich freue mich schon darauf, dass der fortgeschriebene Rahmenplan für das Bahnhofsumfeld als offensichtlich unvereinbar mit diesen Leitlinien gestoppt wird und vor einer Bebauung des ehemaligen VfB Nordmark-Geländes die 600 in der Innenstadt leerstehenden Wohnungen saniert und einer Wohnnutzung zugeführt werden, denn nach Punkt 1 der Leitlinie gilt ja:

1) …“Vor der Inanspruchnahme bisher unbebauter Flächen sind die Potentiale der innerstädtischen Nachverdichtung und des Flächenrecyclings auszuschöpfen. …“

Ich kann es kaum erwarten, dass die Stadt den B-Plan 303 Hauptpost demnächst außer Kraft setzt, weil ja unter Punkt 3 der Leitlinie festgelegt ist:

Ziel ist die Förderung der biologischen Vielfalt im urbanen Raum hinsichtlich Flora und Fauna. …

Langfristiges Ziel ist die Umsetzung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zur Regulation des Stadtklimas (Hitzetage, Dürreperioden) und dem Umgang mit Naturereignissen (Stürme, Starkregen, Hochwasser etc.). …

„- Ziel ist der Erhalt bzw. die Schaffung eines angenehmen Mikroklimas im Quartier und die Vermeidung von negativen Auswirkungen auf das Stadtklima durch Neubauvorhaben.

Ziel ist die Reduzierung des Eingriffs in Natur und Landschaft durch die Minimierung des Versiegelungsgrades und Erhalt von wertvollen Grünstrukturen bei Bauvorhaben … und durch die Durchgrünung von Wohn- und Gewerbegebieten.“

Bitte warten Sie nicht zu lange mit dieser Umsetzung! Es könnte sonst sein, dass die wertvollen Grünstrukturen des Bahnhofswaldes unwiederbringlich verloren und deren segensreiche Wirkung auf das Mikroklima durch die Neubauvorhaben zerstört sind, dass die Anpassung an die Folgen des Klimawandels nicht mehr gelingt und dass die erwähnten Starkregenereignisse den dortigen Steilhang mitsamt den darüber liegenden denkmalgeschützten Häusern in die Tiefe reißen.

Ich freue mich sehr darauf, dass der alte und wiederholte Vorschlag des Naturschutzbeirats jetzt verwirklicht wird, den östlichen Teil des Bahnhofstals als „geschützten Landschaftsbestandteil“ unter Schutz zu stellen, denn:

„- Ziel ist die Reduzierung des Eingriffs in Natur und Landschaft durch die Minimierung des Versiegelungsgrades und Erhalt von wertvollen Grünstrukturen“

und

„- Ziel ist die Förderung der biologischen Vielfalt im urbanen Raum hinsichtlich Flora und Fauna“.

Sie werden mir jetzt nicht antworten, dass an eine solche Umsetzung nicht gedacht sei – dass diese Leitlinien das Papier nicht wert seien, auf denen sie stehen, nein, das kann ich nicht glauben. Ein Ratsbeschluss ohne eine einzige Gegenstimme wird mit Sicherheit ausgeführt und bleibt nicht unbeachtet in der Schublade. Dieser Ratsbeschluss markiert das Ende der Zeit, über die Herr Bürgermeister Brüggemann am 18.2.2022 bei der Übergabe der Jahresgabe erklärte, wir hätten nicht ein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem. Oder – sollte das Umsetzungsproblem doch fortbestehen?

Mit freundlichen Grüßen

Hier der Link zur PDF-Datei „Leitlinien für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung in Flensburg“